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Wilde Islandpferde

Herzlich Willkommen - Mensch und Pferd im Einklang 
"Buddies-in-Motion"

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MEINE LEISTUNGEN

Hufpflege und Solekammer zur Inhalation für dein Pferd.

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Hufbearbeitung

Professionelle Behandlung

Mit meiner Hufbearbeitung biete ich fachkundige Hufpflege und Behandlungen für gesunde und starke Pferdehufe. Mit speziellen Techniken und Werkzeugen sorge ich für das Wohlbefinden und die Gesundheit deines Pferdes.

Termine nach Vereinbarung

Kosten: 45 Euro/Pferd

(im Umkreis von 30 km von 33378 Rheda-Wiedenbrück ab 30 km zzgl. 0,30 EUR/km)

Beratung

Expertise und Empfehlungen

Gerne stehe ich Dir mit fundiertem Fachwissen und wertvollen Empfehlungen zur Seite. Ich berate Dich gerne zu allen Fragen rund um die Hufgesundheit und -pflege deines Pferdes. 

MEINE GESCHICHTE

Über Mich

Als passionierte Pferdeliebhaberin habe ich jahrelange Erfahrung in der Hufbearbeitung und -pflege von Pferden. Mein Ziel ist es, jedem Pferd optimale Hufgesundheit und -funktionalität zu ermöglichen. Durch meine Leidenschaft und Fachkenntnisse strebe ich nach exzellenten Ergebnissen für jedes Tier. Zudem bin ich Studentin bei Sharon und Laura Wilsie und lerne "Horsespeaking" um auf jedes Pferd individuell eingehen zu können. 

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Telefon:

0176 - 21 25 16 19

Impressum

Hufpflege Simone Börding

Burgweg 97

33378 Rheda-Wiedenbrück

mobil: 0176 21251619

mail: simoneboerding@web.de

 

AGBs§1 Auftrag und Leistung:

Der Auftraggeber beauftragt Simone Börding (im weiteren 'Hufpflegerin' genannt), an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufpflege auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise, das dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Die Hufpflegerin verpflichtet sich die von ihr angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen, in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.

 

§ 2 Ort und Zeitpunkt:

Auftraggeber und Hufpflegerin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Die Hufpflegerin erbringt seine Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte, geschäftsfähige Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunkts ist nur mit Bestätigung gültig. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von einer Stunde akzeptiert werden. Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit

 

.§ 3 Abnahme:

Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt diese als gegeben

 

.§ 4 Preise und Zahlung:

Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach Abnahme in Bar. Eine Zahlung per Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach vorheriger Absprache möglich. Diese hat binnen 9 Tagen ohne Abzüge zu erfolgen

 

§ 5 Ende des Werkvertrages:

Mit der Abnahme und der Zahlung endet der Werkvertrag.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung:

Die Hufpflegerin übernimmt eine Gewährleistung für ihre Arbeit von 10 Tagen. Sie haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftiers in Bezug auf den Huf nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihr zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel muss der Hufpflegerin sofort bekannt gegeben werden. Es muss ihr die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Ein Schaden muss der Hufpflegerin unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihr, einer beauftragten Person sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.

 

§ 7 Salvatorische Klausel:

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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